Suchthilfe MV Adaptionshaus Schloss Tessin Luzin Klinik
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Antrag auf Entwöhnungsbehandlung

Der zuständige Kostenträger für einen Antrag auf Entwöhnungsbehandlung ist in der Regel die Rentenversicherung. In einigen Fällen treten auch Krankenkassen und Sozialämter ein. Unterstützung beim Antrag auf Entwöhnungsbehandlung geben die Berater in den örtlichen Suchtberatungsstellen. In manchen Gemeinden sind auch die Gesundheitsämter zuständig. Nach einer Kostenzusage durch die Rentenversicherung erhält der Betroffene einen kurzfristigen Aufnahmetermin durch den Sozialarbeiter. Voraussetzung für die Aufnahme in unserer Klinik ist neben der Kostenzusage falls erforderlich eine erfolgte Entzugsbehandlung.

Aufnahme in die Friedrich-Petersen-Klinik

Erfahrungsgemäß ist für die meisten Patienten der erste Tag unter fremden Menschen in einer fremden Umgebung schwierig. In der Regel gelingt das Eingewöhnen jedoch schnell. Am ersten Tag findet die Aufnahme durch die Verwaltung und den Arzt statt. Ein Mitarbeiter führt dann durch die Klinik und es erfolgt die Anbindung an die Aufnahmegruppe. In dieser Gruppe findet die Behandlung die ersten zwei bis drei Wochen statt.