Die stationäre Entwöhnung stellt nicht das Ende der Behandlung dar. Für einige Patienten kann zum Ende des stationären Aufenthaltes ein Antrag auf ambulante Nachsorge in der zuständigen Suchtberatungsstelle gestellt werden.
Für einige ist auch eine stationäre Nachsorge notwendig, wenn z.B. die Abstinenzfähigkeit noch nicht ausreichend stabil erscheint oder es um ein Ausprobieren erlernter Fähigkeiten im geschützten Rahmen geht. Hier arbeiten wir besonders eng mit Nachsorgeeinrichtungen z.B. in Groß Upahl (Haus "Zuflucht") oder Stralsund (Haus "Samaritas") zusammen.